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Gutachten & Atteste

Gutachten – Gerichtsgutachten – BG – Versicherung – Atteste

Gutachten

Wir erstellen auf Anforderung Gutachten auf handchirurgischem, orthopädischen, unfallchirurgischem und allgemeinchirurgischem Fachgebiet.

  • Gutachten für die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
  • Gutachten für Gerichte
  • Gutachten für Versicherungen
  • Gutachterliche Beurteilungen zum Heilverlauf/zur Steuerung des Heilverlaufes
  • Gutachten zur Zusammenhangsfrage
  • Gutachten auf Anfrage durch Rechtsanwälte
  • Gutachten für Schlichtungsstellen

Gutachten für Privatpersonen: wenngleich nicht üblich, so ist auch die Erstellung eines Gutachtens auf Patientenwunsch möglich. Zu beachten ist hierbei, dass Gutachten erhebliche Kosten verursachen können.

Atteste

Viele Patienten wünschen die Erstellung eines Attestes von uns.

Grundsätzlich sind wir zur Ausstellung eines Attestes bereit. Bitte beachten Sie, dass dies in einem medizinisch angemessenen Rahmen zu erfolgen hat.

Auch wenn die Erstellung eines Attestes nur kurze Zeit in Anspruch nimmt, so entstehen doch hierdurch Kosten. Diese müssen wir in Rechnung stellen.

Atteste sind gebührenpflichtig! Da Attestkosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen werden, sind diese von dem Patienten zu tragen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die betreffende Person über ein Einkommen verfügt oder z.B. Schüler ist. Maßgeblich ist der uns entstehende Aufwand bei Erstellung eines Attestes.

Je nach Umfang kostet eine Attest zwischen 5 Euro und 20 Euro. (Stand 02/2016)